Ausgehend vom Erkenntnis des VwGH vom 17.09.2001, 2001/17/0037, zur Feilbietungsabgabenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck wird die Steuerfreiheit für Internet-Auktionen hinterfragt.
Ausgehend vom Erkenntnis des VwGH vom 17.09.2001, 2001/17/0037, zur Feilbietungsabgabenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck wird die Steuerfreiheit für Internet-Auktionen hinterfragt.