Die private Pensionsvorsorge in Form von Rentenversicherungsmodellen erfreut(e) sich in letzter Zeit immer größerer Beliebtheit. Dieser Umstand veranlasste das BMF, diese Vorsorgeform erlassmäßig zu behandeln1)). Die in diesem Erlass vertretene Rechtsmeinung wurde nun geändert2)). Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Argumentation des BMF und den damit verbundenen Problemen.