Nicht alle siebensitzigen Fahrzeuge sind Kleinbusse.
Infolge des EuGH -Urteils vom 08.01.2002, Rs C-409/99 , musste in Bezug auf die Anerkennung von Fahrzeugen als Kleinbusse wieder die Situation (Verwaltungspraxis) hergestellt werden, wie sie zum 1. 1. 1995 (Beitritt Österreichs zur EU) bestand. Bezüglich der auf Grund dieses Urteils ergangenen neuen Regelungen (Verordnung und Erlass) siehe ÖStZ 12/2002, Art-Nr 486, S 289 ff.