Im Beitrag werden - nach einleitenden Ausführungen ua zum Anlassfall - die wesentlichen Passagen aus dem Einleitungsbeschluss des VfGH vom 07.03.2002, B 1200/01, wiedergegeben.
Im Beitrag werden - nach einleitenden Ausführungen ua zum Anlassfall - die wesentlichen Passagen aus dem Einleitungsbeschluss des VfGH vom 07.03.2002, B 1200/01, wiedergegeben.