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Erklärungs- und Meldepflichten des Qualified Intermediary im Rahmen des neuen US-Quellensteuer-Abzugsverfahrens (Arming, SWI 4/2002, 179)

ArtikelrundschauAllgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 2002/573ÖStZ 2002, 322 Heft 13 v. 1.7.2002

Österreichische Kreditinstitute, die mit der US-amerikanischen Bundessteuerbehörde IRS auf Grund der neuen US-Quellensteuerregelungen ein so genanntes Qualified Intermediary Agreement abgeschlossen haben, sind zur Meldung steuerlich relevanter Informationen bzw. zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Im Artikel werden die Erklärungs- und Meldepflichten anhand der einzelnen Steuererklärungen und Formulare erörtert und praxisgerecht dargestellt.

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