In Deutschland tritt anstelle der als Ausnahme im Rahmen des Abzugsverfahrens konstruierten Nullregelung für in Deutschland erbrachte Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers nunmehr durchgehend ein Reverse-Charge-System in Kraft. Im Rahmen des „aktuellen Themas“ befasst sich der Autor mit dieser Thematik: