vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Überweisungsbescheid, Drittschuldner, kein Rechtsmittel

JudikaturÖStZ 2002/553ÖStZ 2002, 305 Heft 12 v. 15.6.2002

AbgEO § 71 (§ 243 BAO )

Ein Rechtsmittel kann nicht nur aus den im Gesetz aufgezählten Bestimmungen über die Ausschlüsse von Rechtsmitteln unzulässig sein bzw werden. Dies ist vielmehr zusätzlich für jeden Verfahrensschritt anhand der ihn regelnden Bestimmungen zu beurteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!