Konzessionen und Frequenznutzungsrechte für die Mobilfunktechnologie der dritten Generation („UMTS“) wurden in Österreich im November 2000 versteigert. Die den erfolgreichen Bietern ausgestellten Konzessions- und Frequenzzuteilungsurkunden enthalten keinen Umsatzsteuerausweis. Die Autoren untersuchen die Frage für Österreich, ob die Vergabe von Konzessionen und Frequenzen durch den Staat eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit der öffentlichen Hand darstellt und die Erwerber im Rahmen des Leistungsaustausches Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen können (diese Diskussion wird auch in anderen EU-Ländern mit ähnlichen Vergabeverfahren geführt).