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Unmittelbarkeit“ im internationalen Schachtelprivileg (§ 10 Abs 2 KStG) und bei der KESt-Befreiung gemäß § 94 a EStG (Blasina, SWI 4/2002, 171)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2002/542ÖStZ 2002, 303 Heft 12 v. 15.6.2002

§ 94 a EStG sieht eine Befreiung vom KESt-Abzug vor, wenn eine ausländische Kapitalgesellschaft an einer inländischen zu mindestens einem Viertel zwei Jahre hindurch unmittelbar beteiligt ist. Die Regelung folgt somit dem internationalen Schachtelprivileg des § 10 Abs 2 KStG. Der Autor zieht diese Gesetzesstelle als Interpretationsgrundlage für die Behandlung seines Themas heran; im Wesentlichen geht er der Frage nach, wie die Worte “unmittelbar beteiligt" zu verstehen sind und ob sie die Zwischenschaltung einer Personengesellschaft gestatten.

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