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Beschlagnahme von „Zufallsfunden“ bei verwaltungsbehördlichen Hausdurchsuchungen nach dem FinStrG (Moltas, ÖStZ 7/2002, 162)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2002/500ÖStZ 2002, 300 Heft 12 v. 15.6.2002

Hausdurchsuchungen der Finanzstrafbehörden können sowohl nach dem Finanzstrafgesetz wie auch nach der Strafprozessordnung durchgeführt werden. Im Artikel wird die Behandlung von Zufallsfunden bei Hausdurchsuchungen dargestellt.

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