Der Autor stellt die Tätigkeit der im Oktober 2001 eingerichteten Expertengruppe vor, die Maßnahmen zur Vereinfachung der Lohnverrechnung, zur Harmonisierung von Lohnsteuer- und Beitragsberechnung sowie zur Vereinheitlichung der Administration von Lohn-/Kommunalsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträgen erarbeitet hat. Insbesondere nimmt er zum Entwurf eines „Gesetzes über die gemeinsame Prüfung“ Stellung.