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Gastspiel einer Ballettgruppe des russischen Staatstheaters (EAS 1991 v 4. 2. 2002)

Anfragebeantwortungen des BMF 1)DBA-SowjetunionÖStZ 2002/482ÖStZ 2002, 284 Heft 11 v. 1.6.2002

Die Grundsätze des Orchestererlasses, AFÖV 1995/112, sind auch auf Gastspiele ausländischer Chöre (EAS 1555, ÖStZ 2000/4, 99, ArtNr 2000/256) und Theater (Z 8 des Ergebnisprotokolls über österr-deutsche Verständigungsgespräche vom 7. 6. 1991) anwendbar; ihre Anwendung ist daher auch für Ballettgruppen gegeben. Gemäß Abs 4 Z 1 des Orchestererlasses kann daher bei einem Gastspiel der Ballettgruppe des russischen Staatstheaters in unmittelbarer Anwendung des nach wie vor anwendbaren DBA-Sowjetunion der Steuerabzug nach § 99 EStG unterbleiben.

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