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Ausländische Vorbereitung auf ein inländisches Konzert (EAS 1995 v 1. 3. 2002)

Anfragebeantwortungen des BMF 1)DBA-ItalienÖStZ 2002/479ÖStZ 2002, 283 Heft 11 v. 1.6.2002

Tritt ein italienisches Kammerorchester bei einem österr Konzert auf, dann unterliegt die hierfür gezahlte Vergütung grundsätzlich dem Steuerabzug nach § 99 EStG. Dieses österr Besteuerungsrecht wird durch Art 17 DBA-Italien bestätigt. Wird die Vergütung in der Weise aufgesplittet, dass bei dem aufgeführten Werk, für das es bislang keine Noten gibt, für die Notenerstellung, für die Noteneinrichtung, für die Einstudierung und für die Aufführung gesonderte Teilbeträge geleistet werden, dann kann Art 17 des DBA nicht so ausgelegt werden, dass jene Teilbeträge, die auf Vorbereitungsarbeiten in Italien entfallen, von der österr Besteuerung freizustellen wären. Diese Auffassung über die steuerliche Unbeachtlichkeit einer solchen Vorgangsweise wird auch von anderen Staaten geteilt (siehe zB letzter Satz des Schlussprotokolls zu Art 17 DBA-USA und Z 5 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche mit Deutschland vom 1. 6. 1994). (SWI 2002,159)

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