Am 26. 11. 2001 wurde gemeinsam mit dem Abänderungsprotokoll zum DBA-Niederlande ein DBA auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern unterzeichnet, welches gemäß seinem Art 18 Abs 1 auf Nachlässe von Personen, hinsichtlich derer am oder nach dem Tag des In-Kraft-Tretens der Tod eingetreten ist, bzw auf Erwerbsvorgänge unter Lebenden, die an oder nach diesem Tag erfolgen, Anwendung finden wird. Im Beitrag wird eine Übersicht über die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens gegeben.