Ausgehend von Beispielsfällen diskutiert der Autor die Frage, ob die Fremdfinanzierungskosten (Schuldzinsen) für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften abzugsfähig sind. Er kommt bei allen Fallkonstellationen zum Ergebnis, dass während der Behaltedauer auf Grund der Endbesteuerung oder der Steuerfreiheit der Beteiligungserträge ein Abzugsverbot bestehe. Dies ändere sich jedoch im Fall einer steuerpflichtigen Veräußerung: Ist diese voll steuerpflichtig, sind die Finanzierungskosten von der Anschaffung bis zur Veräußerung nach dem (objektiven) Nettoprinzip abzugsfähig.