Mit Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 28. 12. 2001, GZ 06 0104/11-IV/6/01 („Änderungserlass 2001“), wurden nicht nur zahlreiche jüngere Erkenntnisse in die EStR 2000 eingearbeitet, viele Klarstellungen vorgenommen und Rz aus Anlass der Euro-Umstellung geändert, sondern auch einige inhaltliche Neuaussagen getroffen, die im Artikel dargestellt werden.