In einer Anmerkung zum Beitrag von Prodinger (siehe oben) hält Doralt fest, dass im Sinn der Entscheidung des VwGH branchenübliche Optionsrechte in Zukunft zu berücksichtigen sein werden.
In einer Anmerkung zum Beitrag von Prodinger (siehe oben) hält Doralt fest, dass im Sinn der Entscheidung des VwGH branchenübliche Optionsrechte in Zukunft zu berücksichtigen sein werden.