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Generalanwalt des EuGH verneint Gerichtseigenschaft der Berufungssenate in Abgabensachen (Brunner/Pavlik, ÖStZ 2002/174 5/2002, 106)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2002/394ÖStZ 2002, 245 Heft 10 v. 15.5.2002

In den Schlussanträgen vom 29. 1. 2002 beantragt Generalanwalt Antonio Tizzano, die von einem Berufungssenat der FLD für Wien, Niederösterreich und Burgenland dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen mangels Gerichtseigenschaft für unzulässig zu erklären.

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