Mit Erkenntnis vom 23.11.2000, 99/15/0092, hat der VwGH erstmals zur Frage der Vereinbarkeit der Normverbrauchsabgabe mit dem Gemeinschaftsrecht Stellung genommen und die Beschwerde, die einen Verstoß gegen Art 33 der 6. MWSt-Richtlinie behauptet, abgewiesen. Nach der Darstellung des Sachverhaltes werden die Begründung der Abgabenbehörde zweiter Instanz und die wesentlichen Entscheidungsgründe des VwGH wiedergegeben.
Entscheidung