Die Einzelbesteuerung bei der Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit nicht im Inland zugelassenen Kfz und Anhängern konnte nur bis 31. 12. 2000 angewendet werden. Bis zu einer Wiederanwendung der bisherigen Regelung sind die Umsätze im normalen Besteuerungsverfahren zu erklären.
Besteuerung