Im Urteil vom 14.12.2000, Rs C-141/99 AMID, hat sich der EuGH mit Betriebsstättenverlusten im grenzüberschreitenden Zusammenhang beschäftigt. Im Beitrag werden der zu Grunde liegende Sachverhalt sowie die Entscheidungsgründe des EuGH dargestellt und Überlegungen zu daraus resultierenden Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verlustausgleich angestellt.
Auswirkung