Die steuerliche Behandlung von Betriebsstättenverlusten im Rahmen der Erhebung der direkten Steuern unterliegt der alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, wobei sie jedoch ihre Befugnisse nach ständiger Rechtsprechung des EuGH unter Einhaltung des Gemeinschaftsrechts auszuüben haben. Der Autor nimmt die Aussagen des EuGH im Urteil vom 14.12.2000, Rs C-141/99 AMID, sowie in seiner bisherigen Rechtsprechung zum Anlass, sich mit der Behandlung der im Titel genannten Thematik speziell aus dem Blickwinkel des österreichischen Steuerrechts auseinander zu setzen.