Im zweiten und letzten Teil hält der Autor abschließend fest, dass unter den derzeitigen Rahmenbedingungen vieles gegen, aber nur wenig für eine Abschaffung des IFB spreche. Nach einigen missglückten Regelungen im Rahmen der Steuerreform 2000 unterstreiche der österreichische Gesetzgeber mit der Abschaffung des IFB sowie der Einführung der Verlustverrechnungsbeschränkung gem § 2 Abs 2b EStG ein weiteres Mal seine betriebswirtschaftliche und ökonomische Kurzsichtigkeit bei punktuellen Reformmaßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung.