Künstler und Schriftsteller können ab dem Veranlagungsjahr 2000 Sprünge in der Umsatzentwicklung dadurch ausgleichen, indem sie einen Antrag auf gleichmäßige Verteilung des Einkommens auf drei Jahre stellen. Der Autor befasst sich mit den Voraussetzungen für die Progressionsermäßigung, der Begriffsbestimmung von „Künstler“ und „Schriftsteller“ und den prozessualen Folgen des Antrages.
Ermäßigung