Mit dem StRfG 2000 wurde der Spekulationstatbestand des § 30 EStG hinsichtlich der Fristen und auch des Wortlautes geändert. Unter anderem wurden Optionsgeschäfte erstmals explizit in § 30 EStG erwähnt. Das Kapitalmarktoffensive-Gesetz bringt wiederum eine Novellierung der genannten Bestimmung, wobei allerdings die Abwicklung von Optionsgeschäften (bis auf die verkürzte Frist) weiterhin als Spekulationstatbestand ausdrücklich festgehalten ist. Der Beitrag untersucht, Kauf/Verkauf, Glattstellung, Verfall (Nichtausübung) und Ausübung der Option dahingehend, ob sie eine Abwicklung iSd § 30 Abs 1 Z 2 EStG oder eine Veräußerung iSd § 30 Abs 1 Z 1 EStG darstellen.