§ 34 Abs 7 EStG schließt die Berücksichtigung von Unterhaltslasten als außergewöhnliche Belastung im Wesentlichen aus. Im Erkenntnis vom 30.11.2000, B 1340/00, hat der VfGH zu dieser Problematik Stellung genommen und das Familienpaket 2000 als verfassungskonform bezeichnet. Der Beitrag befasst sich kurz mit dem zu Grunde liegenden Sachverhalt und gibt die wesentlichen Entscheidungserwägungen wieder.