Der Aufsatz befasst sich mit der Frage, inwieweit Steuerfreibeträge bereits in der Handelsbilanz berücksichtigt werden können. Im Ergebnis sei dies neben den klassischen Investitionsbegünstigungen nur für den Bildungsfreibetrag und die Rücklagen für Aktivrückstellungen denkbar. Für die Zukunft sei jedoch eine klare Trennung von Handels- und Steuerbilanz zu fordern.