Mit Urteil vom 18.01.2001 hat der EuGH in der Rechtssache C-113/99 entschieden, dass die Mindestkörperschaftsteuer gemäß § 24 Abs 4 KStG 1988 nicht gegen Art 10 der Richtlinie 69/335/EWG betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital verstößt. Im Beitrag wird der relevante Inhalt dieser Entscheidung dargestellt.
Erkenntnis