Nach § 104 Abs 1a FinStrG in Verbindung mit § 25 BAO sind Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft vom Zeugenentschlagungsrecht ausgeschlossen. Ausgehend von einem konkreten Sachverhalt diskutiert der Autor die dazu bestehenden unterschiedlichen Positionen in Lehre und Rechtsprechung.
Aussage