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Die Ungerechtigkeit der direkten Steuerprogression*)*)Für Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen - seien sie kritisch oder zustimmend - bin ich stets dankbar: elicker@gmx.de , Postadresse: Dunzweilerstr. 6, D-66564 Ottweiler.

Dr. iur. Michael ElickerÖStZ 2001/318ÖStZ 2001, 166 Heft 8 v. 15.4.2001

Steuerreformmodelle mit „flachem“ Tarif sind in den zurückliegenden Wahlkampagnen in Österreich und in den Vereinigten Staaten auf breites öffentliches Interesse gestoßen. Weniger bekannt ist das Ergebnis einer kürzlich in der Bundesrepublik Deutschland von der FDP durchgeführten repräsentativen Umfrage, bei der die Befragten unter drei Tarif-Alternativen den Steuertarif ankreuzen sollten, der als der gerechteste beurteilt wurde. Rund 80 % der Befragten haben sich für die Alternative entschieden, die wie folgt beschrieben war: „Oberhalb eines steuerfreien Existenzminimums soll man doppelt so viel Steuern zahlen, wenn man doppelt so viel verdient.“ Damit hatte eine überwältigende Mehrheit die indirekte Progression - das Zusammenwirken von Grundfreibetrag und proportionalem Tarif - als gerechteste Variante der Besteuerung des Einkommens identifiziert. Das mit dieser Umfrage zum Vorschein kommende eindeutige Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung zugunsten des proportionalen Tarifs trifft die europäischen Steuerwissenschaftler praktisch unvorbereitet.

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