Im vorliegenden Artikel werden die umsatzsteuerlichen Konsequenzen, die sich iZm der Besorgung einer „All-Inklusive“ Reiseleistung ergeben können, aufgezeigt.
Sachverhalt:
Der Reiseunternehmer A (in Wien) besorgt für einen anderen Reiseunternehmer B (in Linz) einen „All-Inklusive“ Aufenthalt (Hotelaufenthalt mit Vollpension) in Italien.