Abweisung der VwGH-Anträge in Sachen KommSt- und DB-Pflicht von Tätigkeitsvergütungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter von Kapitalgesellschaften durch den VfGH
1. Die Erkenntnisse des VfGH
Mit Erkenntnissen vom 01.03.2001, G 109/00, und 07.03.2001, G 110/00, hat der VfGH die Anträge des VwGH auf Aufhebung einiger Bestimmungen des EStG 1988, des KommStG sowie des FLAG im Zusammenhang mit der Kommunalsteuer- und DB-Pflicht der an wesentlich beteiligte Gesellschafter von Kapitalgesellschaften gewährte Tätigkeitsvergütungen abgewiesen. Zu den Anträgen des VwGH bemerkte der VfGH im einzelnen wie folgt: