VwGH 23.03.2001, 2000/16/0640
Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Stehen das Treuegebot des Art 10 EG und der Spruchpunkt 3. des Urteiles des EuGH 09.03.2000, Rs C-437/97 , Fall Wein & Co, EKV, der Anwendung des mit LGBl f Wien 2000/9, kundgemacht am 2. 3. 2000, geschaffenen, auch auf vor der Kundmachung entstandene Steuerschuldverhältnisse anzuwendenden § 185 Abs 3 Wr AbgO entgegen, wonach ein Rückzahlungsanspruch insoweit nicht zusteht, als die Abgabe wirtschaftlich von einem anderen als dem Abgabepflichtigen getragen wurde?