Die Rückwirkung der Bereicherungsverbote in den LAO, welche als Reaktion auf dasEuGH -Urteil vom 9. 3. 2000 durch die Landesgesetzgeber eingeführt wurden, wird aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des VwGH nunmehr vom EuGH auf Gemeinschaftsrechtskonformität geprüft.