Zur Erreichung einer einheitlichen Vorgangsweise bezüglich der Werbeabgabe im Zusammenhang mit gemeinnützigen Sportvereinen und politischen Parteien gibt das Bundesministerium für Finanzen folgende Vereinfachungsregelungen bekannt:
Zur Erreichung einer einheitlichen Vorgangsweise bezüglich der Werbeabgabe im Zusammenhang mit gemeinnützigen Sportvereinen und politischen Parteien gibt das Bundesministerium für Finanzen folgende Vereinfachungsregelungen bekannt: