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Zur gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Zulässigkeit von Tracking Stock Modellen insbesondere bei Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften*)*)Für die Anregung und wertvolle Hinweise danke ich Herrn Mag. Reinhard Leitner herzlich.

Dr. Helmut MoritzÖStZ 2001/194ÖStZ 2001, 93 Heft 5 v. 1.3.2001

Tracking Stocks ermöglichen eine Beteiligung an einem spezifisch abgegrenzten Teil eines Unternehmens. Die Untersuchung zeigt, dass auch in Österreich die handels- und steuerrechtlichen Grundlagen bestehen, um die Vorteile dieser Beteiligungsform nutzen zu können.

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