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Kurzfristig nach Österreich entsandter Dienstnehmer (EAS 1757 v 28. 11. 2000)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-DeutschlandÖStZ 2001/180ÖStZ 2001, 83 Heft 4 v. 15.2.2001

Wurde im Jahr 1999 eine in Deutschland ansässige Arbeitnehmerin eines deutschen Arbeitgebers für 9 Tage nach Österreich entsandt und ist diese Entsendung nicht in eine in Österreich gelegene Betriebstätte des ausländischen Arbeitgebers erfolgt, dann sind die auf diese Inlandstätigkeit entfallenden Bezüge gem Art 9 Abs 1 DBA-Deutschland von der inländischen Besteuerung freizustellen. Wird außerdem die im Jahr 1999 geltende Jahreseinkünftegrenze von 47.000 S (§ 42 Abs 2 EStG) nicht überschritten, dann entfällt im Übrigen bereits nach inländischem Recht die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. (SWI 2001, 5)

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