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Dienstgeberbeitrag für im Inland tätigen Außendienstmitarbeiter einer deutschen GmbH (EAS 1739 v 17. 10. 2000)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-DeutschlandÖStZ 2001/178ÖStZ 2001, 82 Heft 4 v. 15.2.2001

Eine deutsche GmbH, die einen Außendienstmitarbeiter mit Reisetätigkeit zu österr Kunden fast ausschließlich in Österreich beschäftigt, ohne hier aber über eine Lohnsteuerbetriebstätte zu verfügen, ist nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen.

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