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Softwareanschaffung zur Nutzung im gesamten internationalen Konzern (EAS 1699 v 1. 9. 2000)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-AllgemeinÖStZ 2001/176ÖStZ 2001, 82 Heft 4 v. 15.2.2001

Hat die inländische X-Muttergesellschaft des in zahlreichen Oststaaten vertretenen X-Konzerns gegen eine Einmalzahlung für den Gesamtkonzern ein immaterielles Wirtschaftsgut (ein Computerprogramm) erworben, das vom Veräußerer in der Folge entgeltlich gewartet wird (technischer Support und Zurverfügungstellung von Weiterentwicklungen), dann könnte dieses Sachverhaltsbild darauf hindeuten, dass sich sämtliche Gliedgesellschaften gemeinsam mit ihrer Muttergesellschaft zu einem Kostenverteilungsvertrag (KVV) zusammengeschlossen haben. Gem Z 8. 3 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze (AÖF 1998/155) handelt es sich bei einem KVV „um ein zwischen Unternehmen abgeschlossenes Vertragswerk, durch das Kosten und Risiken für die Entwicklung, die Produktion oder den Erwerb von Wirtschaftsgütern, Dienstleistungen oder Rechten aufgeteilt werden“. Im vorliegenden Fall läge sonach ein gemeinschaftlicher Erwerb eines immateriellen Wirtschaftsgutes vor.

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