Das am 24. 8. 2000 unterzeichnete neue DBA mit Deutschland, welches generell erst ab dem Steuerjahr 2002 Anwendung finden wird, enthält im Bereich der Berücksichtigung von Betriebstättenverlusten deutscher Unternehmen in Österreich Bestimmungen, die spätestens ab In-Kraft-Treten des Abkommens zu Gunsten deutscher Unternehmen rückwirkend zum Tragen kommen werden. Im Beitrag wird auf diese Bestimmungen näher eingegangen.