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Der Normgehalt des § 22 BAO

Univ.-Prof. Dr. Michael Lang*)*)Frau AssistentinMichaela Klar danke ich herzlich für die Unterstützung bei der Sichtung der Literatur, der Erstellung des Anmerkungsapparats und der Fahnenkorrektur.ÖStZ 2001/116ÖStZ 2001, 65 Heft 4 v. 15.2.2001

Robert Kaufmann, ein Mitarbeiter der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, hat sich jüngst mit der Vorschrift des§ 22 BAObeschäftigt1)1) Kaufmann, Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts: Unvereinbarkeit der Innentheorie mit der Rechtsprechung von VwGH und VfGH, ÖStZ 2000/1190, S 695 ff.). Er hat sich der Frage gewidmet, welche Bedeutung die Höchstgerichte dieser Vorschrift beimessen.Kaufmann, der sich selbst zu keiner der im Schrifttum vertretenen Auffassungen zu§ 22 BAObekennt, geht davon aus, dass die Rechtsprechung des VwGH zu§ 22 BAOeinheitlich ist. Die vonKaufmannaufgestellte These soll hier kritisch beleuchtet werden.

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