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Die bilanzielle Behandlung steuerlicher Freibeträge und Rücklagen nach dem Steuerreformgesetz 2000 und der „Altrückstellungen“ im Sinne des Budgetbegleitgesetzes 2001

MMag. Dr. Christoph Denk*)*) MMag. Dr. Christoph Denk ist Mitarbeiter in einer Grazer Steuerberatungskanzlei und Universitätslektor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Johannes Kepler Universität Linz. Für wertvolle Hinweise dankt der Verfasser Herrn Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Tumpel, Abteilungsleiter für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Johannes Kepler Universität Linz und Herrn em. o. Univ.-Prof. Dkfm. Dr. Karl Vodrazka. Dieser Aufsatz ist Herrn Hon.-Prof. Dkfm. Dr. Franz Heitzinger anlässlich seiner Pensionierung als Leiter der Großbetriebsprüfung Linz gewidmet. Herr Dr. Heitzinger hat sich in zahlreichen Arbeiten eingehend mit den steuerlichen Aspekten der Forschung und Entwicklung auseinandergesetzt. Der Verfasser würde sich freuen, wenn das rege wissenschaftliche Interesse Dr. Heitzingers auch weiterhin in zahlreichen Veröffentlichungen zum Ausdruck käme. Der vorliegende Aufsatz, der sich ua mit dem Forschungsfreibetrag beschäftigt, möge ihm für seine wissenschaftliche Arbeit Ansporn sein. Der Autor hofft auf die Fortdauer der guten Zusammenarbeit und wünscht Herrn Dr. Heitzinger für den neuen Lebensabschnitt alles Gute!
Heitzinger/Larndorfer, Forschung und Entwicklung im Handels- und Steuerrecht am Beispiel des Prototyps, in: ÖStZ 1994, 243 ff; Heitzinger/Larndorfer, Der Forschungsfreibetrag in der Prüfungspraxis, in: ÖStZ 1995, 279 ff; Heitzinger/Denk, Das immaterielle Wirtschaftsgut Know-how und die handels- und steuerrechtliche Behandlung unter Einbezug internationaler Aspekte, in: ÖStZ 1999, 416 ff; Heitzinger/Denk, Die Anrechenbarkeit von Leasingaufwendungen für die Ermittlung des Forschungsfreibetrages, in: ÖStZ 1999, 558 ff.
ÖStZ 2001/114ÖStZ 2001, 59 Heft 4 v. 15.2.2001

Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit der Frage, inwieweit Steuerfreibeträge bereits in der Handelsbilanz berücksichtigt werden könnten. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass dies neben den klassischen Investitionsbegünstigungen nur für den Bildungsfreibetrag und die Rücklagen für Aktivrückstellungen denkbar wäre. Generell ist für die Zukunft jedoch eine klare Trennung von Handels- und Steuerbilanz zu fordern.

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