Mit Urteil vom18.01.2001hat derEuGH in der RechtssacheC-113/99 , Herta Schmid, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der P.P. Handels GmbH in Liquidation, gegen Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, entschieden, dass die Mindestkörperschaftsteuer gem§ 24 Abs 4 KStG 1988nicht gegenArtikel 10 der Richtlinie 69/335/EWG betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital verstößt. Der relevante Inhalt dieser bedeutsamen Entscheidung wird vom am Verfahren beteiligten Autor, der die Position der belangten Behörde wesentlich mitbestimmte, in diesem Beitrag dargestellt.