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Begünstigter Steuersatz für Ausgleichszahlung gemäß § 24 des Handelsvertretergesetzes 1993?

RechtsmittelentscheidungenÖStZ 2001/96ÖStZ 2001, 48 Heft 3 v. 1.2.2001

EStG 1988: § 37 Abs 5

Der Steuerpflichtige stellte seine selbstständige Tätigkeit als Handelsvertreter mit 31. 3. 1997 infolge Erlangens der Pensionsberechtigung zur Gänze ein.

Aus Anlass der damit in Zusammenhang stehenden Auflösung des Vertragsverhältnisses mit seinem einzigen Geschäftsherrn erhielt er von diesem eine Ausgleichszahlung gemäß § 24 HVertrG 1993.

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