vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Steuerliche Behandlung von Diensterfindungsvergütungen

ErlassrundschauÖStZ 2001/94ÖStZ 2001, 47 Heft 3 v. 1.2.2001

EStG: §§ 37, 38, 67

Diensterfindungsvergütungen bzw Abfindungen derselben, die neben laufenden Aktiv- oder Firmenpensionsbezügen vom ehemaligen Arbeitgeber ausbezahlt werden, sind gemäß § 67 Abs 7 EStG 1988 im Ausmaß eines zusätzlichen Jahressechstels mit dem festen Satz des § 67 Abs 1 EStG 1988 zu versteuern. Für einen allfällig nicht tarifbegünstigten Rest der Vergütung steht gem § 37 Abs 7 EStG 1988 im Rahmen der Veranlagung keine Ermäßigung der Progression zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte