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Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 15. 12. 2000 betreffend die Ermittlung des Einkommens von Sportlern (BGBl II 2000/418)

ÖStZ 2001/90ÖStZ 2001, 46 Heft 3 v. 1.2.2001

Auf Grund der §§ 2 und 33 des Einkommensteuergesetzes 1988 wird verordnet:

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