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Buchführung im Ausland nach der BAO-Änderung durch das Budgetbegleitgesetz 2000/2001

Die BetriebsprüfungWerner Koller, 1), Bernhard Kurz, 1)ÖStZ 2001/109ÖStZ 2001, 51 Heft 3 v. 1.2.2001

Durch das Budgetbegleitgesetz 2001 wurde der Ort der Buchführung bzw die Buchführung im Ausland in§ 131 Abs 1 BAOneu geregelt. Der Ort der Buchführung liegt nunmehr grundsätzlich in der Entscheidung des Buchführungspflichtigen. Die Neuregelung dient der Liberalisierung und der Beseitigung von Rechtsunsicherheit. Es wird erwartet, dass der Standard der Prüfbarkeit trotz der Liberalisierung nicht sinkt.

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