BAO: § 48
Übernimmt der in Österreich ansässige Vater schenkungsweise die Bezahlung des Kaufpreises, den die in Deutschland ansässige Tochter aus Anlass des Abschlusses eines Kaufvertrages über ein deutsches Grundstück zu entrichten hätte (mittelbare Grundstücksschenkung), dann besteht die Bereitschaft, die hiedurch eintretende doppelte Schenkungsbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland in gleicher Weise gem § 48 BAO von der österr Besteuerung zu befreien, wie wenn das gegenständliche Grundstück zunächst vom Vater angekauft und erst in der Folge der Tochter geschenkt worden wäre. (SWI 2001, 455)