AHV-D: Art 11
Entspricht eine Rückstandsanzeige allen -- durchwegs formellen -- Voraussetzungen des Art 11 Abs 1 conv cit, so ist die Behörde des ersuchten Staates nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, eine Abs 2 dieses Art entsprechende Entscheidung zu treffen, ohne dass weitere Erhebungen auch nur zulässig wären.
VwGH 31. 10. 2000, 2000/15/0092