DBA-Großbritannien: Art 2 Abs 2
Die Kommunalsteuer ist als eine der Lohnsummensteuer gleichartige Abgabe anzusehen und fällt daher auf Grund der Nachfolgeklausel des Art 2 Abs 2 DBA-Großbritannien in den sachlichen Anwendungsbereich dieses Abkommens. Eine Hilfseinrichtung iSd Art 5 Abs 3 lit e DBA-Großbritannien ist daher mit ihren Arbeitslöhnen im Inland nicht kommunalsteuerpflichtig.
VwGH 15. 12. 1999, 98/13/0021